Die Störung des Flugverkehrs durch Streiks, Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen ist heutzutage bei vielen Flügen keine Seltenheit. Dies ist besonders ärgerlich, wenn Fluggäste auf dem Weg in den Urlaub sind oder einen geschäftlichen Termin in einem anderen Land haben. Viele dieser Störungen müssen von Fluggästen nicht einfach akzeptiert werden. Zur Stärkung der Ansprüche von Flugpassagieren gelten daher in der EU die sogenannten europäischen Fluggastrechte.
Fluggäste haben Ansprüche bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen oder einem Flugausfall
Alleine von den 24 deutschen Flughäfen sind im Jahr 2019 mehr als 124,4 Millionen Passagiere
verreist. Durch die hohe Anzahl der Flüge weltweit kommt es daher oftmals auch zu Verspätungen
und Flugausfällen. Kommt es zu einer Nichtbeförderung, ist fast immer die Annullierung
oder auch die Überbuchung des Flugs der Anlass. In vielen Fällen werden dadurch auch die
Anschlussflüge im Ausland verpasst. Selbstverständlich besteht nach der Flugastrechte-Verordnung
der EU auch eine
Anspruch auf Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen.
Auf der Webseite von Flightright lässt sich mit wenigen Klicks prüfen, ob ein Anrecht auf
eine Entschädigung besteht. Die tatsächliche Entfernung spielt dabei keine Rolle. Für die
Berechnung der Ausgleichszahlung wird die Entfernung mit der sogenannten Großkreismethode ermittelt.
Ausgleichszahlungen werden nach der Entfernung ermittelt
Die Entschädigungen für Teilflüge oder einen Direktflug zum Zielort sind gestaffelt und
in verschiedene Leistungen unterteilt. Ist ein Flug von der EU in einen Drittstaat oder
zurück verspätet gelten daher folgende Regelungen:
- Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Snacks und Erfrischungen anbieten.
- In der Mittelstrecke müssen ab 3 Stunden Versorgungsleistungen angeboten werden.
- Ab einer Ankunftsverspätung am Zielort von mehr als 3 Stunden, ist eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro möglich.
- Auf der Langstrecke haben Passagiere nach einer Verspätung von 4 Stunden Anspruch auf Erfrischungen und Snacks.
- Nach einer Verspätung von mehr als 5 Stunden ist auf allen Strecken ein Rücktritt vom Flug möglich.
Zu den Betreuungsleistungen zählen zum Beispiel Erfrischungen, Mahlzeiten, zwei Telefonate,
Faxe oder E-Mails. Oftmals werden für die Erfrischungen und Mahlzeiten von den Fluggesellschaften
Voucher ausgegeben. Wird ein Anschlussflug verpasst, hat der Passagier Anspruch auf weitere
Betreuungsleistungen. Oftmals muss auch eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden.
Ansprüche bei Pauschalreisen müssen die Reisenden direkt bei der Fluggesellschaft und
nicht beim Reiseveranstalter geltend machen. Für eine Entschädigung ist es ebenfalls
wichtig, dass alle Teilflüge aus einer einzelnen Buchung bestehen.
Der Fluggast hat nicht immer Anspruch auf eine alternative Beförderung
Nicht selten kommt es zu Flugausfällen durch die Annullierung eines Flugs. Reisende,
haben dann die Wahl, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen oder können auf eine alternative
Beförderung zum Zielort bestehen. Möchte der Fluggast auf die Beförderung verzichten, muss
die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis erstatten. Zusätzlich stehen den Fluggästen
auch in diesem Fall Ausgleichszahlungen zu. Bei einer Entfernung von bis zu 1.500 km werden
250 Euro fällig. Zwischen 1.500 km und 3.500 km muss die Fluggesellschaft 400 Euro bezahlen.
Bei mehr als 3.500 Euro beträgt die Ausgleichszahlung 600 Euro. Findet ein Anschlussflug erst
am nächsten Tag statt, muss die Fluggesellschaft zusätzlich für die Versorgung und Unterbringung
der Passagiere sorgen. Kommt es allerdings zu Streiks, politischer Instabilität oder bestehen
außerordentlich schlechte Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder unerwartete Flugsicherheitsmängel,
hat der Fluggast keinen Anspruch auf Leistungen.